Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Über 200.000 Menschen werden Jahr für Jahr berufs- oder erwerbsunfähig: jeder fünfte Angestellte und jeder vierte Arbeiter. Es kann also jeden treffen. Eine Krankheit oder ein Unfall lässt es nicht mehr zu, den Beruf auszuüben. Dies bedeutet im Extremfall den finanziellen Ruin. Denn die gesetzliche Rente überweist eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die nur etwa 35 bis 40 % Ihres Bruttoeinkommens ausmacht.

Aus z. B. 3.000 Euro brutto werden von heute auf morgen etwa 1.100 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente. Verglichen mit dem Nettoeinkommen von ca. 1.850 Euro nicht gerade üppig - oder? Es fehlen jeden Monat 750 Euro. Bei Berufsanfängern und Selbstständigen kann es sogar sein, dass überhaupt kein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente besteht.

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25.04.2005 Tarifcheck

Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:

Wählen Sie eine Versicherung, die ab 50% Berufsunfähigkeit zahlt.


Vereinbaren Sie einen rückwirkenden Leistungsbeginn. Gezahlt wird dann ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist. Manche Versicherer leisten erst nach 6 Monaten.


Die Versicherung sollte bereits ab einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von 6 Monaten zahlen und nicht erst, wenn der Arzt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit bescheinigt. Denn das ist in der Praxis relativ selten der Fall.


Lassen Sie die Fragebögen nicht vom Versicherungsvertreter ausfüllen. Nur Sie selbst können die Fragen exakt beantworten.
Bei Unsicherheit bezüglich der Gesundheitsfragen sollten Sie die Versicherung an den Hausarzt verweisen.


Verzichten Sie auf eine Arztanordnungsklausel. Sie gibt der Versicherung das Recht, Ihnen bestimmte Behandlungsmethoden vorzuschreiben.


Vereinbaren Sie einen Wiedereingliederungszeitraum von 6 Monaten. Ist die Berufsunfähigkeit nur vorübergehend, zahlt die Versicherung noch ein halbes Jahr, und Sie haben genügend Zeit, eine neue Arbeitsstelle zu suchen.


Lassen Sie sich nicht auf eine Meldefrist ein. Die Rente wird dann nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem Sie sie beantragen.


Koppeln Sie die Berufsunfähigkeit nicht mit einer Kapital-Lebensversicherung. Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Beiträge stunden lassen muss, verliert dann auch den Versicherungsschutz.


Berufliche Mobilität wird immer wichtiger. Vereinbaren Sie deshalb einen Auslandsschutz. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie zeitweise oder dauerhaft im Ausland wohnen und dort arbeiten.

 

 
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