Berufsunfähigkeitsversicherung
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung
Über 200.000 Menschen werden Jahr für Jahr berufs- oder
erwerbsunfähig: jeder fünfte Angestellte und jeder vierte
Arbeiter. Es kann also jeden treffen. Eine Krankheit oder ein Unfall
lässt es nicht mehr zu, den Beruf auszuüben. Dies bedeutet
im Extremfall den finanziellen Ruin. Denn die gesetzliche Rente überweist
eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die nur etwa 35 bis 40 % Ihres
Bruttoeinkommens ausmacht.
Aus
z. B. 3.000 Euro brutto werden von heute auf morgen etwa 1.100
Euro Erwerbsunfähigkeitsrente. Verglichen mit dem Nettoeinkommen
von ca. 1.850 Euro nicht gerade üppig - oder? Es fehlen jeden
Monat 750 Euro. Bei Berufsanfängern und Selbstständigen
kann es sogar sein, dass überhaupt kein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente
besteht.
vergleichen
Sie hier
25.04.2005 Tarifcheck
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
Wählen Sie eine Versicherung, die ab 50% Berufsunfähigkeit
zahlt.
Vereinbaren Sie einen rückwirkenden Leistungsbeginn. Gezahlt
wird dann ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit tatsächlich
eingetreten ist. Manche Versicherer leisten erst nach 6 Monaten.
Die Versicherung sollte bereits ab einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit
von 6 Monaten zahlen und nicht erst, wenn der Arzt eine dauerhafte
Berufsunfähigkeit bescheinigt. Denn das ist in der Praxis relativ
selten der Fall.
Lassen Sie die Fragebögen nicht vom Versicherungsvertreter ausfüllen.
Nur Sie selbst können die Fragen exakt beantworten.
Bei Unsicherheit bezüglich der Gesundheitsfragen sollten Sie
die Versicherung an den Hausarzt verweisen.
Verzichten Sie auf eine Arztanordnungsklausel. Sie gibt der Versicherung
das Recht, Ihnen bestimmte Behandlungsmethoden vorzuschreiben.
Vereinbaren Sie einen Wiedereingliederungszeitraum von 6 Monaten.
Ist die Berufsunfähigkeit nur vorübergehend, zahlt die
Versicherung noch ein halbes Jahr, und Sie haben genügend
Zeit, eine neue Arbeitsstelle zu suchen.
Lassen Sie sich nicht auf eine Meldefrist ein. Die Rente wird dann
nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt gezahlt,
an dem Sie sie beantragen.
Koppeln Sie die Berufsunfähigkeit nicht mit einer Kapital-Lebensversicherung.
Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Beiträge stunden
lassen muss, verliert dann auch den Versicherungsschutz.
Berufliche Mobilität wird immer wichtiger. Vereinbaren Sie deshalb
einen Auslandsschutz. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie
zeitweise oder dauerhaft im Ausland wohnen und dort arbeiten.
|